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# § 8 Form und Ablauf der Prüfung
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(1) Die Prüfung im Prüfungsteil „Betriebsmanagement“ nach § 3 Nummer 1 gliedert sich in
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1.eine schriftliche Prüfung nach § 9 Absatz 1 bis 3,
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2.ein Rollenspiel nach § 9 Absatz 4 und 5.
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(2) Die Prüfung im Prüfungsteil „Projektmanagement“ nach § 3 Nummer 2 gliedert sich in
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1.eine schriftliche Prüfung nach § 10 Absatz 1 und 2,
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2.eine Präsentation und ein Fachgespräch nach § 10 Absatz 3.
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(3) Das Prüfungsverfahren ist innerhalb von zwei Jahren, beginnend mit dem Tag der ersten Prüfungsleistung, abzuschließen. Bei Überschreiten der Frist gelten die erbrachten Prüfungsleistungen als mit null Punkten bewertet.
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(4) Absatz 3 Satz 2 ist nicht anzuwenden, wenn die Nichteinhaltung der Frist durch die nach dem Berufsbildungsgesetz zuständige Stelle zu vertreten ist.
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