4 lines
208 B
Markdown
4 lines
208 B
Markdown
# § 29 Fortbildung
|
|
|
|
Der berufliche Betreuer stellt in eigener Verantwortung seine regelmäßige berufsbezogene Fortbildung sicher. Nachweise über die erfolgte Fortbildung sind der Stammbehörde vorzulegen.
|