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# § 16 Antrag
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(1) Ein Antrag auf Zertifizierung als IT-Sicherheitsdienstleister kann nur von dem IT-Sicherheitsdienstleister gestellt werden, der die Zertifizierung erhalten möchte.
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(2) Der Antrag muss neben den nach § 2 erforderlichen Angaben Folgendes enthalten:
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1.Angaben zur Rechtsform, Unternehmensstruktur und zu Beteiligungen des Antragstellers,
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2.Angaben über die beantragten sachlichen Geltungsbereiche der Zertifizierung,
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3.eine Aufstellung der verantwortlichen Mitarbeiter des Antragstellers und ihres jeweiligen Verantwortungsbereiches,
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4.Angaben zum Qualitäts- und Informationssicherheitsmanagement sowie, soweit erforderlich, Angaben zur Geheimschutzbetreuung,
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5.die Erklärung zur Unabhängigkeit oder Objektivität bezüglich der vorgesehenen Tätigkeiten im Geltungsbereich und
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6.die Zustimmung zur Veröffentlichung einer erteilten Zertifizierung nach § 7 Absatz 3 oder den Widerspruch gegen die Veröffentlichung nach § 7 Absatz 5 Satz 1.
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