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# § 1 Art und Weise der Einreichung der Anträge in elektronischer Form
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(1) Die elektronischen Dokumente sind in der Anlage bezeichneten Art und Weise einzureichen.
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(2) Die elektronischen Dokumente können ebenfalls ohne elektronische Signatur in Papierform eingereicht werden. In diesem Fall sind der nach dem Ausdrucken automatisch erzeugte 2D-Barcode und die handschriftliche Unterschrift zwingend notwendig.
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