4 lines
260 B
Markdown
4 lines
260 B
Markdown
# § 113 Rechtsnachfolger
|
|
|
|
Im Fall einer Gesamtrechtsnachfolge oder einer partiellen Gesamtrechtsnachfolge durch Aufspaltung (§ 123 Absatz 1 des Umwandlungsgesetzes) können anwaltsgerichtliche Maßnahmen gegen den oder die Rechtsnachfolger verhängt werden.
|