5 lines
239 B
Markdown
5 lines
239 B
Markdown
# § 2 Erweiterter Versicherungsschutz in Unternehmen der
|
|
Seefahrt
|
|
|
|
Für Versicherte in Unternehmen der Seefahrt erstreckt sich die Versicherung gegen Tropenkrankheiten und Fleckfieber auch auf die Zeit, in der sie an Land beurlaubt sind.
|