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# § 2 Aufgaben
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Das Zentrum für Krebsregisterdaten hat folgende Aufgaben:
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1.die Zusammenführung und die Prüfung der von den Krebsregistern nach § 5 Absatz 1 übermittelten Daten nach Maßgabe des § 6 Absatz 2 Nummer 1,
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2.die Erstellung eines Datensatzes nach Maßgabe des § 6 Absatz 2 Nummer 2,
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3.die Durchführung von Studien und Analysen nach Maßgabe des § 6 Absatz 2 Nummer 3 zu wesentlichen Fragen des bundesweiten Krebsgeschehens,
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4.die Mitarbeit in Gremien und Organisationen nach Maßgabe des § 6 Absatz 2 Nummer 4,
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5.die Zusammenarbeit mit den Krebsregistern nach Maßgabe des § 7,
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6.die Förderung der wissenschaftlichen Nutzung der beim Zentrum für Krebsregisterdaten vorliegenden Daten nach Maßgabe des § 8,
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7.den Aufbau und die Pflege eines öffentlichen Verzeichnisses nach Maßgabe des § 9,
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8.die Einrichtung einer zentralen Antrags- und Registerstelle nach Maßgabe des § 10,
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9.die Berichterstattung zum Krebsgeschehen nach Maßgabe des § 11,
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10.die Erstellung eines Berichts über die Erfahrungen mit der bundesweiten Erfassung von Krebsregisterdaten nach Maßgabe des § 12.
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