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# § 25 Anerkannte Zertifizierungsstellen
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Im Sinne dieser Verordnung sind anerkannte Zertifizierungsstellen:
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1.Zertifizierungsstellen, solange und soweit sie nach § 26 Absatz 1 oder § 41 Absatz 1 anerkannt sind,
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2.Zertifizierungsstellen nach § 39 und
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3.Zertifizierungsstellen nach § 40.
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