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# § 20 Inhalt der Zertifikate
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Zertifikate müssen folgende Angaben enthalten:
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1.eine einmalige Zertifikatsnummer, die sich mindestens aus der Registriernummer des Zertifizierungssystems, der Registriernummer der Zertifizierungsstelle sowie einer von der Zertifizierungsstelle einmalig zu vergebenden Nummer zusammensetzt,
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2.das Datum der Ausstellung sowie Laufzeitbeginn und -ende,
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3.den Namen des Zertifizierungssystems, in dem das Zertifikat ausgestellt worden ist,
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4.im Falle einer letzten Schnittstelle
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a)die letzte Schnittstelle,
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b)das Datum der ersten Inbetriebnahme der Anlage und
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c)die jährliche Herstellungskapazität,
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5.die zertifizierten Geltungsbereiche und
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6.die Art der Treibhausgasberechnung.
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