Files
lawgit/laws_md/binschstro2012abwv_8/§1.md

4 lines
219 B
Markdown

# § 1 Abweichende Regelung zur Binnenschifffahrtsstraßen-Ordnung
Die Binnenschifffahrtsstraßen-Ordnung ist mit den Maßgaben anzuwenden, die sich aus dem im Anhang aufgeführten vorübergehenden Regelungen ergeben.