Files
lawgit/laws_md/bimschv_37_2024/§14.md

6 lines
300 B
Markdown

# § 14 Anerkannte Nachweise
Als Nachweise über die Erfüllung der Anforderungen an erneuerbare Kraftstoffe nicht biogenen Ursprungs nach § 3 Absatz 1 in Verbindung mit den §§ 4 bis 10 werden anerkannt:
1.Nachweise, die nach § 16 oder § 22 ausgestellt worden sind, und
2.Nachweise nach § 21.