Files
lawgit/laws_md/bho/§85.md

9 lines
497 B
Markdown

# § 85 Übersichten zur Haushaltsrechnung
Der Haushaltsrechnung sind Übersichten beizufügen über
1.die über- und außerplanmäßigen Ausgaben einschließlich der Vorgriffe und ihre Begründung,
2.die Einnahmen und Ausgaben sowie den Bestand an Sondervermögen und Rücklagen,
3.den Jahresabschluß bei Bundesbetrieben,
4.die Gesamtbeträge der nach § 59 erlassenen Ansprüche nach Geschäftsbereichen,
5.die nicht veranschlagten Einnahmen aus der Veräußerung von Vermögensgegenständen.