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# § 58 Sollinhalt der Vereinssatzung
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Die Satzung soll Bestimmungen enthalten:
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1.über den Eintritt und Austritt der Mitglieder,
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2.darüber, ob und welche Beiträge von den Mitgliedern zu leisten sind,
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3.über die Bildung des Vorstands,
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4.über die Voraussetzungen, unter denen die Mitgliederversammlung zu berufen ist, über die Form der Berufung und über die Beurkundung der Beschlüsse.
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