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# § 4 Wählerverzeichnis
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(1) Wählerverzeichnis ist das Verzeichnis der Freiwilligen, die sich während des Wahlzeitraums im Dienst befinden und sich registriert haben.
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(2) Freiwillige können sich auf der Internetseitewww.bundesfreiwilligendienst.deals Wählerinnen und Wähler registrieren lassen. Das Bundesamt sendet nach Identifikation als Wahlberechtigte oder Wahlberechtigter jeder registrierten Wählerin und jedem registrierten Wähler durch zwei getrennte E-Mails die Zugangsdaten und einen Transaktionscode für die Stimmabgabe zu.
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(3) Die Registrierung beginnt sechs Wochen vor der Wahl und endet zwei Wochen vor der Wahl.
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