Files
lawgit/laws_md/betrpr_mdurchfg/§6.md

4 lines
592 B
Markdown
Raw Blame History

This file contains ambiguous Unicode characters
This file contains Unicode characters that might be confused with other characters. If you think that this is intentional, you can safely ignore this warning. Use the Escape button to reveal them.
# § 6 Regionaler Wert
Ab dem Jahr 2013 werden neue Zahlungsansprüche in Höhe der Summe aus dem nach § 6 Absatz 2 Nummer 2 für das Jahr 2013 anzuwendenden gekürzten regionalen Zielwert und dem in entsprechender Anwendung des § 6 Absatz 2 Nummer 2 für das Jahr 2013 anzuwendenden gekürzten regionalen Erhöhungswert (regionaler Wert) festgesetzt. Der regionale Wert einer Region wird von der zuständigen Behörde im Bundesanzeiger bekannt gemacht. Für die auf das Jahr 2013 folgenden Jahre ist § 6 Absatz 2 Nummer 2 auf den regionalen Wert entsprechend anzuwenden.