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# § 1
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Folgende Versorgungseinrichtungen sind als durch nationalsozialistische Gewaltmaßnahmen aufgelöst anzusehen:
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1.Unterstützungsvereinigung der in der modernen Arbeiterbewegung tätigen Angestellten.
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2.Unterstützungsverein der im Deutschen Metallarbeiterverband tätigen Personen.
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3.Unfall- und Unterstützungskasse für die im Verbande der Fabrikarbeiter Deutschlands tätigen Funktionäre.
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4.Ruhegehaltskasse für die Beamten des Zentralverbandes der Angestellten (ZdA).
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5.Pensionszuschußkasse des Deutschen Werkmeister-Verbandes.
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6.Versorgungskasse des Gesamtverbandes Christlicher Gewerkschaften (Unterstützungskasse für die Angehörigen der Christlichen Gewerkschaften).
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7.Angestellten-Pensionskasse des Zentralverbandes christlicher Fabrik- und Transportarbeiter Deutschlands.
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8.Unterstützungskasse des Zentralverbandes der christlichen Bauarbeiter Deutschlands.
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9.Rentenzuschußkasse für die Beamten des Christlichen Metallarbeiterverbandes Deutschlands.
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10.Pensionszuschußkasse des Gewerkvereins christlicher Bergarbeiter Deutschlands.
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11.Versorgungskasse des Zentralverbands christlicher Textilarbeiter Deutschlands.
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12.Ruhegehaltskasse für die Angestellten des Gewerkschaftsbundes der Angestellten (GdA).
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13.Pensionskasse der Beamten (Sekretäre) der Gewerkschaft deutscher Eisenbahner e.V.
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14.Unterstützungskasse der Angestellten des Gewerkvereins deutscher Metallarbeiter (HD).
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15.Pensionskasse des Gewerkschaftsringes Deutscher Arbeiter-, Angestellten- und Beamtenverbände (HD) Berlin.
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16.Pensionszuschußkasse für die Angestellten des Gewerkvereins der Fabrik- und Handarbeiter (HD) Berlin.
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17.Fürsorgekasse für die in sozialdemokratischen Betrieben beschäftigten Personen.
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18.Pensionskasse des Zentralverbandes der Angestellten.
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19.Renten-, Pensions- und Sterbezuschußkasse (Rentka).
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20.Pensionskasse des Volksvereins für das katholische Deutschland in Mönchengladbach.
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