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# § 140 Vorbereitung
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Die Vorbereitung der Sanierung ist Aufgabe der Gemeinde; sie umfasst
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1.die vorbereitenden Untersuchungen,
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2.die förmliche Festlegung des Sanierungsgebiets,
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3.die Bestimmung der Ziele und Zwecke der Sanierung,
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4.die städtebauliche Planung; hierzu gehört auch die Bauleitplanung oder eine Rahmenplanung, soweit sie für die Sanierung erforderlich ist,
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5.die Erörterung der beabsichtigten Sanierung,
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6.die Erarbeitung und Fortschreibung des Sozialplans,
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7.einzelne Ordnungs- und Baumaßnahmen, die vor einer förmlichen Festlegung des Sanierungsgebiets durchgeführt werden.
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