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# § 11 Prüfungsbereich Vermögen aufbauen und Risiken absichern
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(1) Im Prüfungsbereich Vermögen aufbauen und Risiken absichern hat der Prüfling nachzuweisen, dass er in der Lage ist,
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1.komplexe Kundenanliegen und Vermögenssituationen zu analysieren,
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2.kursbeeinflussende Faktoren zu berücksichtigen,
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3.kundenorientierte Lösungen zum Aufbau und zur Optimierung von Vermögen zu entwickeln und zu erörtern,
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4.Kunden und Kundinnen anlassbezogen über Vorsorge und Absicherung zu informieren sowie
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5.rechtliche Regelungen einzuhalten.
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(2) Die Prüfungsaufgaben sollen praxisbezogen sein. Der Prüfling hat die Aufgaben schriftlich zu bearbeiten.
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(3) Die Prüfungszeit beträgt 90 Minuten.
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