11 lines
790 B
Markdown
11 lines
790 B
Markdown
# § 1 Anwendungsbereich
|
|
|
|
Diese Verordnung regelt die Anforderungen und das Verfahren
|
|
1.im Hinblick auf Funkanlagen für
|
|
a)die Anerkennung von Konformitätsbewertungsstellen als notifizierte Stellen und
|
|
b)die Anerkennung von Konformitätsbewertungsstellen für Drittstaaten nach den in Anlage 1 zu dieser Verordnung aufgeführten Abkommen zwischen der Europäischen Gemeinschaft und den genannten Drittstaaten sowie
|
|
|
|
2.im Hinblick auf die elektromagnetische Verträglichkeit von Betriebsmitteln für
|
|
a)die Anerkennung von Konformitätsbewertungsstellen als notifizierte Stellen und
|
|
b)die Anerkennung von Konformitätsbewertungsstellen für Drittstaaten nach den in Anlage 2 zu dieser Verordnung aufgeführten Abkommen zwischen der Europäischen Gemeinschaft und den genannten Drittstaaten.
|