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# § 10 Handlungsfeld „Einen Bürsten- und Pinselmacher-Betrieb führen und organisieren“
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(1) Im Handlungsfeld „Einen Bürsten- und Pinselmacher-Betrieb führen und organisieren“ hat der Prüfling nachzuweisen, dass er in der Lage ist, Aufgaben der Betriebsführung und Betriebsorganisation in einem Bürsten- und Pinselmacher-Betrieb unter Berücksichtigung der Rechtsvorschriften, auch unter Anwendung von Informations- und Kommunikationstechnologien, wahrzunehmen. Dabei hat er den Nutzen zwischenbetrieblicher Kooperationen, insbesondere den Nutzen gewerbeübergreifender Zusammenarbeit, zu prüfen und zu bewerten. Bei der jeweiligen Aufgabenstellung sollen mehrere der in Absatz 2 genannten Qualifikationen verknüpft werden.
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(2) Das Handlungsfeld „Einen Bürsten- und Pinselmacher-Betrieb führen und organisieren“ besteht aus folgenden Qualifikationen:
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1.betriebliche Kosten analysieren und für die Preisgestaltung und Effizienzsteigerung nutzen, hierzu zählen insbesondere:
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a)betriebliche Kosten ermitteln, dabei betriebswirtschaftliche Zusammenhänge berücksichtigen,
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b)Nachkalkulation durchführen und Konsequenzen daraus ableiten,
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c)betriebliche Kostenstrukturen überprüfen,
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d)betriebliche Kennzahlen ermitteln und vergleichen,
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e)Maßnahmen zur Effizienzsteigerung aus der Kostenanalyse ableiten,
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f)Preise für Produkte und standardisierte Leistungen kalkulieren und anpassen sowie
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2.Marketingmaßnahmen zur Kundengewinnung und -pflege erarbeiten, hierzu zählen insbesondere:
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a)Auswirkungen technologischer, wirtschaftlicher, rechtlicher und gesellschaftlicher Entwicklungen sowie veränderter Kundenanforderungen auf das Leistungsangebot darstellen und begründen,
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b)Marketingmaßnahmen zur Kundengewinnung und -pflege entwickeln,
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c)ein Geschäftsmodell entwickeln, insbesondere unter Berücksichtigung von Gesichtspunkten der Kundenberatung,
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d)Informationen über Produkte und das Leistungsspektrum des Betriebs erstellen,
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e)informations- und kommunikationsgestützte Vertriebswege ermitteln und bewerten und
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f)Messeauftritte planen und vorbereiten,
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3.betriebliches Qualitätsmanagement entwickeln, hierzu zählen insbesondere:
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a)Bedeutung des betrieblichen Qualitätsmanagements darstellen und beurteilen,
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b)Qualitätsmanagementsysteme unterscheiden und beurteilen,
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c)Maßnahmen zur Kontrolle und Dokumentation der Produkte erläutern, begründen und bewerten, insbesondere unter Berücksichtigung von Qualitätsstandards, Rechtsvorschriften und technischen Normen,
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d)Maßnahmen zur kontinuierlichen Verbesserung von Arbeits- und Geschäftsprozessen festlegen und bewerten, insbesondere mit Blick auf Automatisierung von Produktionsprozessen unter Berücksichtigung von Ressourceneffizienz,
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e)Maßnahmen zur Rückverfolgbarkeit von eingesetzten Produkten, Produktionsmitteln und Materialien erläutern und
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f)Prüfpläne für Herstellungsprozesse oder Produkte erarbeiten sowie
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g)Vorgehensweise bei Reklamationen gegenüber Lieferanten und von Kunden erläutern,
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4.Personal unter Berücksichtigung gewerbespezifischer Bedingungen planen und anleiten sowie Personalentwicklung planen, hierzu zählen insbesondere:
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a)Einsatz von Personal disponieren,
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b)Einsatz von Auszubildenden auf Grundlage des betrieblichen Ausbildungsplans disponieren,
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c)Methoden zur Anleitung von Personal erläutern,
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d)Qualifikationsbedarfe ermitteln und
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e)Maßnahmen zur fortlaufenden Qualifizierung, insbesondere unter Berücksichtigung des Berufslaufbahnkonzepts im Bürsten- und Pinselmacher-Gewerbe, planen und
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5.Betriebs- und Lagerausstattung sowie Abläufe planen, hierzu zählen insbesondere:
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a)Durchführung einer Gefährdungsbeurteilung unter Berücksichtigung arbeitsrechtlicher Vorschriften und Vorschriften zur Unfallverhütung erläutern, Folgen aus dem Ergebnis ableiten,
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b)Ausstattung des Betriebs und des Lagers, insbesondere unter Berücksichtigung der Ergebnisse der Gefährdungsbeurteilung nach Buchstabe a, der Gefahrgutlagerung, der Ressourceneffizienz sowie des Umweltschutzes planen und begründen,
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c)Maßnahmen, insbesondere zur Unfallverhütung, zum Arbeitsschutz, zur Gefahrgutlagerung und zur Ressourceneffizienz sowie zum Umweltschutz unter Berücksichtigung der Ergebnisse der Gefährdungsbeurteilung nach Buchstabe a planen und begründen,
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d)Instandhaltung von Maschinen und Werkzeugen sowie Fahrzeugen planen, Prüffristen für Betriebsausstattung einhalten,
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e)Betriebsabläufe planen und verbessern, unter Berücksichtigung der Nachfrage, der betrieblichen Auslastung, des Einsatzes von Personal, Material, Werkzeugen, Maschinen und Fahrzeugen sowie
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f)Betriebs-, Lager-, Fahrzeug- und Werkstattausstattung unter Berücksichtigung logistischer Gesichtspunkte planen.
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