4 lines
347 B
Markdown
4 lines
347 B
Markdown
# § 62 Bestellung eines anwaltlichen Vertreters
|
||
|
||
Zur richterlichen Entscheidung über die Anordnung von Abschiebungshaft nach § 62 und Ausreisegewahrsam nach § 62b bestellt das Gericht dem Betroffenen, der noch keinen anwaltlichen Vertreter hat, von Amts wegen für die Dauer des Verfahrens einen anwaltlichen Vertreter als Bevollmächtigten.
|