9 lines
400 B
Markdown
9 lines
400 B
Markdown
# § 10 Wegfall
|
|
|
|
(1) Ein Erörterungstermin findet nicht statt, wenn
|
|
1.Einwendungen gegen das Vorhaben nicht oder nicht rechtzeitig erhoben worden sind,
|
|
2.die rechtzeitig erhobenen Einwendungen zurückgenommen worden sind oder
|
|
3.ausschließlich Einwendungen erhoben worden sind, die auf besonderen privatrechtlichen Titeln beruhen.
|
|
|
|
(2) Der Antragsteller ist vom Wegfall des Termins zu unterrichten.
|