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# § 9 Umgang mit personenbezogenen Daten
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Die Stiftung Nationale Anti Doping Agentur Deutschland ist berechtigt, folgende personenbezogene Daten zu verarbeiten, soweit dies zur Durchführung ihres Dopingkontrollsystems erforderlich ist:
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1.Vor- und Familienname der Sportlerin oder des Sportlers,
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2.Geschlecht der Sportlerin oder des Sportlers,
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3.Geburtsdatum der Sportlerin oder des Sportlers,
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4.Nationalität der Sportlerin oder des Sportlers,
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5.Sportart und Sportverband der Sportlerin oder des Sportlers einschließlich der Einstufung in einen Leistungskader,
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6.Zugehörigkeit der Sportlerin oder des Sportlers zu einem Trainingsstützpunkt und einer Trainingsgruppe,
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7.Vor- und Familienname der Athletenbetreuerinnen und Athletenbetreuer,
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8.Regelverstöße nach dem Dopingkontrollsystem und
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9.Angaben zur Erreichbarkeit und zum Aufenthaltsort, sofern die Sportlerin oder der Sportler zu dem von der Stiftung Nationale Anti Doping Agentur Deutschland vorab festgelegten Kreis gehört, der Trainingskontrollen unterzogen wird.
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