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# § 51 Erhebungsmerkmale und Berichtszeitraum
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(1) Erhebungsmerkmale der Erhebung in Brütereien sind:
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1.die Zahl der eingelegten Bruteier zur Erzeugung von Hühnern, Enten, Gänsen, Truthühnern und Perlhühnern sowie die Zahl der geschlüpften Küken, bei Hühnern auch nach Nutzungsrichtung und Verwendungszweck,
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2.zusätzlich das Fassungsvermögen der Brutanlagen ausschließlich des Schlupfraumes.
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(2) Der Berichtszeitraum für die Erhebungsmerkmale nach Absatz 1 Nummer 1 ist der jeweilige Monat, für das Erhebungsmerkmal nach Absatz 1 Nummer 2 der Monat Dezember.
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