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# § 36 Verfahrensbeteiligte
An dem Verfahren vor dem zuständigen Gericht sind beteiligt:
1.der Kläger,
2.die Durchsetzungsbehörde,
3.Personen und Personenvereinigungen, deren Interessen durch die Entscheidung erheblich berührt werden und die die Durchsetzungsbehörde auf ihren Antrag zu dem Verfahren beigeladen hat.