4 lines
209 B
Markdown
4 lines
209 B
Markdown
# § 43 Weiterzahlung des Übergangsgeldes
|
|
|
|
Ein ehemaliges Mitglied des Bundestages, das beim Inkrafttreten dieses Gesetzes Aufwandsentschädigung nach dem Diätengesetz 1968 bezieht, behält diesen Anspruch.
|