10 lines
804 B
Markdown
10 lines
804 B
Markdown
# § 1 Sachliche und räumliche Anwendung
|
|
|
|
Diese Verordnung regelt die Sicherheit und den Gesundheitsschutz sowie den Umweltschutz bei
|
|
1.dem Aufsuchen, Gewinnen und Aufbereiten von Bodenschätzen und der damit zusammenhängenden Wiedernutzbarmachung der Oberfläche,
|
|
2.dem Aufsuchen und Gewinnen mineralischer Rohstoffe in alten Halden,
|
|
3.der Untergrundspeicherung,
|
|
4.Tätigkeiten in Versuchsgruben und sonstigen bergbaulichen Versuchsanstalten,
|
|
5.Einrichtungen, die überwiegend Tätigkeiten nach den Nummern 1 bis 4 dienen oder zu dienen bestimmt sind,
|
|
auf dem Festland sowie im Bereich des Festlandsockels und der Küstengewässer. Die §§ 2 bis 22 und 23 sind auch für Anlagen zur Lagerung, Sicherstellung und Endlagerung radioaktiver Stoffe nach § 126 Absatz 3 des Bundesberggesetzes anzuwenden.
|