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lawgit/laws_md/gaufzv_2017/README.md

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# GAUFZV_2017
**Verordnung zu Art, Inhalt und Umfang von Aufzeichnungen im Sinne des § 90 Absatz 3 der Abgabenordnung**
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Dieses Verzeichnis enthält die einzelnen Paragraphen dieses Gesetzes.
- [§ 1 Grundsätze der Aufzeichnungspflicht](§1.md)
- [§ 2 Art, Inhalt und Umfang der Aufzeichnungen](§2.md)
- [§ 3 Zeitnahe Erstellung von Aufzeichnungen bei außergewöhnlichen Geschäftsvorfällen](§3.md)
- [§ 4 Landesspezifische, unternehmensbezogene Dokumentation](§4.md)
- [§ 5 Stammdokumentation](§5.md)
- [§ 6 Anwendungsregelungen für kleinere Unternehmen und für Steuerpflichtige mit anderen als Gewinneinkünften](§6.md)
- [§ 7 Schlussvorschrift](§7.md)
- [§ 8 Inkrafttreten, Außerkrafttreten](§8.md)