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# § 3 Vom Bundeszentralamt für Steuern durchgeführte Erstattungen von
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Umsatzsteuer
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Die vom Bundeszentralamt für Steuern durchgeführten Erstattungen von Umsatzsteuer werden aus dem Aufkommen an der von Bundesfinanzbehörden verwalteten Umsatzsteuer vor dessen Aufteilung auf Bund und Länder geleistet.
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