Files
lawgit/laws_md/f_v/§2.md

6 lines
379 B
Markdown

# § 2 Anwendungsbereich
Diese Verordnung regelt
1.den Betrieb und die Aufsicht über die Fähren auf den Bundeswasserstraßen der Zonen 2 bis 4 nach Anhang I der Binnenschiffsuntersuchungsordnung vom 21. September 2018 (BGBl. I S. 1398) in der jeweils geltenden und anzuwendenden Fassung,
2.das Verhalten des Fährpersonals, der Fährbenutzer an Bord und an den Anlegestellen.