4 lines
231 B
Markdown
4 lines
231 B
Markdown
# § 35 Vorläufige Untersagung der Amtsgeschäfte
|
|
|
|
In einem Verfahren nach § 18 Abs. 3, § 19 Abs. 3, § 21 Abs. 3, §§ 30 und 34 kann das Gericht auf Antrag dem Richter die Führung seiner Amtsgeschäfte vorläufig untersagen.
|