Files
lawgit/laws_md/auslschuldabkag/§20.md

4 lines
190 B
Markdown

# § 20
In der Vollstreckbarerklärung ist zugleich auszusprechen, daß die in der Entscheidung festgestellte Schuld gemäß den Bestimmungen des Abkommens und seiner Anlagen geregelt ist.