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# EPPSG
**Gesetz zur Zahlung einer einmaligen Energiepreispauschale für Studierende, Fachschülerinnen und Fachschüler sowie Berufsfachschülerinnen und Berufsfachschüler in Bildungsgängen mit dem Ziel eines mindestens zweijährigen berufsqualifizierenden Abschlusses**
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Dieses Verzeichnis enthält die einzelnen Paragraphen dieses Gesetzes.
- [§ 1 Anspruchsberechtigung, Höhe der Energiepreispauschale](§1.md)
- [§ 2 Zuständigkeit, Verordnungsermächtigung, Antragserfordernis](§2.md)
- [§ 3 Finanzierung aus Bundesmitteln](§3.md)
- [§ 4 Nichtberücksichtigung bei einkommensabhängigen Leistungen, im Beitragsrecht und bei Leistungen der Kinder- und Jugendhilfe; Pfändungsschutz](§4.md)
- [§ 5 Verzicht auf Rückforderungen](§5.md)
- [§ 6 Rechtsweg](§6.md)
- [§ 7 Inkrafttreten](§7.md)