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# § 20 Wirkungen der Eintragung
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Die Eintragung des Zusammenschlusses in das Register hat folgende Wirkungen:
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1.Das Vermögen jeder LPG geht einschließlich der Verbindlichkeiten auf die übernehmende LPG über.
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2.Die übertragende(n) LPG erlöschen (erlischt). Einer besonderen Löschung bedarf es nicht.
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3.Die Mitglieder der LPG werden Mitglieder der übernehmenden LPG. Rechte Dritter an den Mitgliedschaftsrechten der LPG bestehen an den an ihre Stelle tretenden Mitgliedschaftsrechten der übernehmenden LPG weiter.
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