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# § 1 Berufsbild
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(1) Dem Flexografen-Handwerk sind folgende Tätigkeiten zuzurechnen:
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1.Herstellung von Stempeln, insbesondere aus Gummi und Fotopolymeren, sowie von Flexklischees, Auswaschreliefdruckplatten und Drucktypen aus Gummi und anderen flexiblen Werkstoffen,
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2.Zusammenbau und Instandsetzung von Stempeln.
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(2) Dem Flexografen-Handwerk sind folgende Kenntnisse und Fertigkeiten zuzurechnen:
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1.Kenntnisse der verschiedenen Maßsysteme für die Satzherstellung sowie der Schriftarten,
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2.Kenntnisse der berufsbezogenen Geräte, Maschinen, Anlagen und Systeme der Satz-, Repro-, Stempel- und Druckplattenherstellung,
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3.Kenntnisse der chemischen Funktionen und Reaktionen der Entwickler und Zusatzlösungen,
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4.Kenntnisse der setztechnischen und typografischen Grundregeln, Entwurfstechniken und Gestaltungsgrundsätze,
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5.Kenntnisse der Kopiervorlagen nach Arten, Herstellungsmethoden und Qualitäten,
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6.Kenntnisse der verschiedenen Verfahren der Stempel- und Druckplattenherstellung,
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7.Kenntnisse des Vulkanisierungsprozesses,
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8.Kenntnisse der Nachbearbeitung der Druckplatten,
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9.Kenntnisse der Orthographie, des Korrekturlesens und der Korrekturzeichen,
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10.Kenntnisse der berufsbezogenen Meß- und Prüfmethoden sowie der Meß- und Prüfgeräte,
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11.Kenntnisse der berufsbezogenen Normen, Richtlinien und Regeln der Technik,
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12.Kenntnisse der berufsbezogenen Chemie und Physik,
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13.Kenntnisse der Materialien für die Satz-, Repro-, Stempel- und Druckplattenherstellung,
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14.Kenntnisse über Stempelfarben, Flexodruckfarben, Lösemittel, Stempelwaren und Stempelzubehör,
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15.Kenntnisse der berufsbezogenen Vorschriften der Arbeitssicherheit und des Arbeitsschutzes sowie der rationellen Energieverwendung,
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16.Kenntnisse der berufsbezogenen Vorschriften des Umwelt-, insbesondere des Immissionsschutzes und der Abfallbeseitigung,
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17.Kenntnisse der Qualitätssicherung und -kontrolle,
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18.Beurteilen von Bild- und Textvorlagen sowie Festlegen von Verfahrenswegen zum Herstellen von Gummistempeln, Fotopolymerstempeln, Signier-, Bänder- und Räderstempeln mit Druckelementen aus Gummi und Kunststoffen,
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19.Berechnen des Satzumfanges,
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20.Festlegen von Satzanweisungen, Kodierungen und Satzparametern sowie von Geräten, Maschinen und Materialien,
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21.Prüfen von Zwischenprodukten und Arbeitsergebnissen sowie Anwenden von Korrekturverfahren,
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22.Messen und Prüfen der Kopierfähigkeit von Vorlagen, der Relieftiefe von Stempel- und Druckplatten sowie der Qualität des Abdrucks,
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23.Herstellen von Stempeln und Druckplatten in verschiedenen Satzarten,
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24.Instandhalten der berufsbezogenen Geräte, Maschinen und Anlagen,
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25.Zeichnen von Entwürfen, typografisches Gestalten von Texten, Signets, Schmucklinien und Stempelsatz,
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26.Herstellen von Film- und Papiermontagen,
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27.Herstellen von berufsbezogenen Reproarbeiten,
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28.Ein- und Auskopieren von Schriften, Signets und Strichzeichnungen auf Papier oder Film,
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29.Verarbeiten von Film- und Fotopapiermaterialien.
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