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lawgit/laws_md/fksdvo/README.md

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# FKSDVO
**Verordnung zur Bestimmung weiterer Daten, die im zentralen Informationssystem für die Finanzkontrolle Schwarzarbeit gespeichert werden**
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Dieses Verzeichnis enthält die einzelnen Paragraphen dieses Gesetzes.
- [§ 1 Speicherung von Daten zu Personen, die tätig oder scheinbar tätig sind](§1.md)
- [§ 2 Speicherung von Daten zu Arbeitgebern, Entleihern und Auftraggebern](§2.md)
- [§ 3 Speicherung von Daten zu Unternehmen](§3.md)
- [§ 4 Speicherung von Daten aus Hinweisen](§4.md)
- [§ 5 Speicherung von weiteren Ortsangaben](§5.md)
- [§ 6 Speicherung von Daten zu Beschuldigten und Betroffenen](§6.md)
- [§ 7 Speicherung von Daten zu Zeugen](§7.md)
- [§ 8 Inkrafttreten](§8.md)