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# § 35 Abschlusslehrgang
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(1) Im Abschlusslehrgang werden die Anwärterinnen und Anwärter auf die Laufbahnprüfung vorbereitet.
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(2) Der Abschlusslehrgang baut auf dem Einführungslehrgang auf. Ausbildungsschwerpunkt ist die praxisbezogene und anwendungsorientierte Vertiefung und Erweiterung der im Einführungslehrgang vermittelten Kenntnisse und Fähigkeiten.
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(3) Behandelt werden Inhalte aus den folgenden Lehrgebieten:
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1.allgemeine Grundlagen der Wehrtechnik und der Projektarbeit,
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2.allgemeine mathematische und technische Grundlagen sowie
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3.fachtechnische Grundlagen des jeweiligen wehrtechnischen Fachgebiets.
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