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# § 3 Apothekenpflicht
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Produkte
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1.nach § 2 Absatz 1 Satz 1 Nummer 1,
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2.die zur Anwendung durch Laien bestimmt sind, soweit sie Stoffe oder Zubereitungen aus Stoffen enthalten, die nach der Verordnung über apothekenpflichtige und freiverkäufliche Arzneimittel apothekenpflichtig sind, oder
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3.die in Anlage 2 zu dieser Verordnung aufgeführt sind,
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dürfen berufs- und gewerbsmäßig für den Endverbrauch nur durch Apotheken in den Verkehr gebracht werden (apothekenpflichtige Produkte).
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