6 lines
325 B
Markdown
6 lines
325 B
Markdown
# § 81 Verfahrenskostenhilfe
|
|
|
|
(1) Im Verfahren vor dem Bundespatentgericht erhält ein Beteiligter auf Antrag unter entsprechender Anwendung der §§ 114 bis 116 der Zivilprozessordnung Verfahrenskostenhilfe.
|
|
|
|
(2) Im Übrigen sind § 130 Absatz 2 und 3 sowie die §§ 133 bis 137 des Patentgesetzes entsprechend anzuwenden.
|