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# § 27 Antrag auf Erteilung der Ausbildungserlaubnis
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Der Antrag auf Erteilung der Zulassung für genehmigte Ausbildungseinrichtungen muss folgende Angaben enthalten:
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1.die in Anlage 3 genannten Angaben,
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2.eine Erklärung über laufende Ermittlungs- oder Strafverfahren und darüber, dass ein Führungszeugnis nach § 30 Absatz 5 des Bundeszentralregistergesetzes zur Vorlage bei der nach § 26 zuständigen Stelle beantragt worden ist, und
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3.bei juristischen Personen und rechtsfähigen Personengesellschaften außerdem den Namen und die Anschrift der vertretungsberechtigten Personen.
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Für den Antrag auf Erteilung einer Genehmigung als Ausbildungsbetrieb nach § 106 Absatz 3 gelten die Vorgaben des Anhangs IV 147.A.15 der Verordnung (EU) Nr. 1321/2014 entsprechend.
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