Files
lawgit/laws_md/lanpg/§16.md

11 lines
629 B
Markdown

# § 16 Inhalt des Vertrages
(1) Der Vertrag muß mindestens folgende Angaben enthalten:
1.den Namen oder die Firma und den Sitz der an dem Zusammenschluß beteiligten LPG;
2.die Vereinbarung über die Übertragung des Vermögens jeder LPG als Ganzes gegen Gewährung der Mitgliedschaft der übernehmenden LPG;
3.die Einzelheiten für den Erwerb der Mitgliedschaft bei der übernehmenden LPG;
4.den Zeitpunkt, von dem an die Handlungen der LPG als für Rechnung der übernehmenden LPG vorgenommen gelten;
5.den Stichtag der Schlußbilanz für die übertragende LPG.
(2) Für den Vertrag ist die schriftliche Form erforderlich.