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lawgit/laws_md/laarchv/§5.md

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# § 5
Aus den nachstehend aufgeführten Bereichen des Lastenausgleichs, insbesondere der Gewährung von Ausgleichsleistungen, übernimmt das Lastenausgleichsarchiv ausgewählte Unterlagen:
1.Mieterdarlehen,
2.Altsparergesetz,
3.Soforthilfegesetz,
4.Wohnraumhilfe,
5.Währungsausgleichsgesetz,
6.Ausbildungshilfe,
7.Beschwerdeausschüsse,
8.Arbeitsplatzdarlehen,
9.Heimförderung,
10.Hausratentschädigung,
11.Aufbaudarlehen Gewerbe,
12.Aufbaudarlehen Wohnungsbau,
13.Aufbaudarlehen Landwirtschaft,
14.Kriegsschadenrente,
15.Schadensfeststellung nach dem Feststellungsgesetz (soweit nicht von § 3 erfaßt),
16.Hauptentschädigung,
17.Mehrfachleistungen,
18.Härtefonds-Flüchtlingshilfegesetz,
19.Vertreter der Interessen des Ausgleichsfonds (VIA),
20.Reparationsschädengesetz (soweit nicht von § 3 Abs. 1 erfaßt).
Dabei ist neben der Arbeitsweise der Ausgleichsverwaltung insbesondere die wirtschaftliche und gesellschaftliche Eingliederung des begünstigten Personenkreises darzustellen.