808 B
808 B
KMV
Verordnung zur Begrenzung von Kontaminanten in Lebensmitteln
Dieses Verzeichnis enthält die einzelnen Paragraphen dieses Gesetzes.
- § 1 Begriffsbestimmung
- § 2 Höchstgehalte
- § 3 Behandlung von Lebensmitteln mit überhöhten Mykotoxingehalten
- § 4 Lagerung und Aufbewahrung sowie Kenntlichmachung von Lebensmitteln mit überhöhten Mykotoxingehalten
- § 5 Probenahme und Analyse bei der amtlichen Kontrolle von Lebensmitteln auf Mykotoxine
- § 5 Homogenisierung und Entnahme von Parallelproben bei der amtlichen Kontrolle von Lebensmitteln auf Mykotoxine
- § 5 Probenahme und Analyse bei der amtlichen Kontrolle von Lebensmitteln auf Nitrat
- § 6 Straftaten
- § 7 Ordnungswidrigkeiten