4 lines
261 B
Markdown
4 lines
261 B
Markdown
# § 16 Verwaltungsvereinbarung
|
|
|
|
Die Einzelheiten des Verfahrens zur Durchführung des Kapitels 2 dieses Gesetzes werden durch Verwaltungsvereinbarung geregelt. Die Inanspruchnahme der Finanzhilfen ist an das Inkrafttreten der Verwaltungsvereinbarung gebunden.
|