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# § 5 Abschlagszahlungen, Vorauszahlungen
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(1) Abschlagszahlungen auf Konzessionsabgaben sind nur für abgelaufene Zeitabschnitte zulässig. Eine Verzinsung findet außer im Fall des Verzuges nicht statt.
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(2) Vorauszahlungen dürfen nicht geleistet werden.
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