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# § 18 Qualifikationsschwerpunkt „Produkte und Prozesse der Print- und Digitalmedienproduktion“
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(1) Im Qualifikationsschwerpunkt „Produkte und Prozesse der Print- und Digitalmedienproduktion“ soll die zu prüfende Person nachweisen, dass sie in der Lage ist, vernetzte Prozesse zur Herstellung von Print- und Digitalmedienprodukten zu bewerten, zu organisieren und zu steuern. Dazu gehört, Zusammenhänge und Optimierungsmöglichkeiten erkennen und Maßnahmen einleiten zu können.
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(2) In diesem Rahmen können folgende Qualifikationsinhalte geprüft werden:
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1.Analysieren und Bewerten von Print- und Digitalmedienprodukten und von deren Produktionsprozessen,
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2.Analysieren von Auftragsanforderungen unter Berücksichtigung von Wirtschaftlichkeit und Produktspezifikationen sowie Umsetzen dieser Auftragsanforderungen in die Planung von Produktionsprozessen,
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3.Optimieren von vernetzten Prozessen,
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4.Mitwirken bei der Entwicklung von innovativen Print- und Digitalmedienprodukten unter Berücksichtigung intermedialer Gesichtspunkte,
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5.Vorbereiten von Investitionsentscheidungen und
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6.Planen, Einleiten und Überprüfen von Maßnahmen zur Verbesserung der Arbeitssicherheit, des Gesundheitsschutzes und des Umweltschutzes.
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