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281 B

§ 22 Hauptzollamt Koblenz

Dem Hauptzollamt Koblenz werden die Zuständigkeiten übertragen für 1.die Marktordnungsprüfungen, einschließlich der Überwachungsmaßnahmen, des Hauptzollamts Saarbrücken sowie 2.den Aufgabenbereich Vollstreckung des Hauptzollamts Saarbrücken.