Files

4 lines
277 B
Markdown

# § 1
Für den Betrieb von halbleiterbestückten Stromumformungsgeräten, die zur Umformung von Gleich- in Wechselstrom für Leuchtstofflampen in Landfahrzeugen, z.B. in Omnibussen, Campinganhängern, Eisenbahnwagen, dienen, wird hiermit eine Allgemeine Genehmigung erteilt.