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GEEV_2017
Verordnung zur grenzüberschreitenden Ausschreibung für Strom aus erneuerbaren Energien
Dieses Verzeichnis enthält die einzelnen Paragraphen dieses Gesetzes.
- § 1 Grenzüberschreitende Ausschreibungen
- § 2 Anwendungsbereich
- § 3 Begriffsbestimmungen
- § 4 Ausschreibungen
- § 5 Bekanntmachung der Ausschreibungen
- § 6 Anforderungen an Gebote
- § 7 Ausschreibungsverfahren
- § 8 Sicherheiten
- § 9 Erstattungen von Sicherheiten
- § 10 Ausschluss von Geboten
- § 11 Ausschluss von Bietern
- § 12 Zuschlagsverfahren
- § 13 Zuordnung der Zuschläge und Sicherheiten
- § 14 Bekanntgabe des Zuschlags und des Zuschlagswerts
- § 15 Entwertung von Zuschlägen
- § 16 Höchstwert für Windenergieanlagen an Land
- § 18 Änderungen und Erlöschen von Zuschlägen für Windenergieanlagen an Land
- § 19 Besondere Ausschreibungsbestimmungen für Bürgerenergiegesellschaften
- § 20 Anzulegender Wert für Windenergieanlagen an Land
- § 21 Dauer des Zahlungsanspruchs für Windenergieanlagen an Land
- § 22 Besondere Zuschlagsbedingungen für Solaranlagen
- § 23 Zahlungsberechtigungen für Solaranlagen
- § 24 Ausstellung von Zahlungsberechtigungen für Solaranlagen
- § 25 Anzulegender Wert für Solaranlagen
- § 26 Dauer des Zahlungsanspruchs für Solaranlagen
- § 27 Zahlungsanspruch
- § 28 Überprüfung der Voraussetzungen des Zahlungsanspruchs
- § 29 Ausgleichsmechanismus
- § 30 Pönalen
- § 31 Pflichten der Übertragungsnetzbetreiber
- § 32 Ausschreibende Stelle und ausländische Stelle
- § 33 Veröffentlichungen
- § 34 Mitteilungspflichten
- § 35 Vorgaben und Maßnahmen der ausschreibenden Stelle
- § 36 Festlegungen
- § 37 Geöffnete ausländische Ausschreibungen
- § 38 Anlagen im Bundesgebiet, die eine Förderung von einem Kooperationsstaat erhalten
- § 39 Inhalt der völkerrechtlichen Vereinbarungen
- § 40 Datenübermittlung
- § 41 Löschung von Daten
- § 42 Rechtsschutz
- § 43 Übergangsbestimmungen