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782 B

§ 4 Statistik des Steueraufkommens, der Hebesätze und der Umlagen

Die Statistik nach § 1 Nr. 2 erfasst 1.bei den Erhebungseinheiten nach § 2 Absatz 2 Satz 1 Nummer 1 und 2 folgende Erhebungsmerkmale: a)jährlichden Gemeindeanteil an der Einkommen- und Umsatzsteuer und die Gewerbesteuerumlage nach dem Ergebnis der Schlussabrechnung; b)monatlichdas Aufkommen aus Steuern nach Steuerarten und Zöllen;

2.bei den Erhebungseinheiten nach § 2 Absatz 2 Satz 1 Nummer 3 folgende Erhebungsmerkmale: a)jährlichdie Hebesätze der Realsteuern nach der Festlegung in der Haushaltssatzung, die bis zum 30. Juni beschlossenen Änderungen der Hebesätze sowie die Umlagesätze der allgemeinen Umlagen und der Sonderumlagen; b)vierteljährlichdas Aufkommen aus Steuern nach Steuerarten.